Als besonderen Service bieten wir an, die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei zu führen. Der Vorteil für Sie: Sie sparen Zeit und Ärger!
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten im Zusammenhang mit Darlehenswiderrufen, etwa Allianz, ARAG, Auxilia, Deurag, HUK-Coburg, HUK24, Roland, WGV.
Eine Besonderheit gilt bei Darlehensverträgen, mit denen ein Immobilienerwerb finanziert wurde. Die meisten Rechtsschutzversicherungen enthalten die sog. Bauherrenklausel. Das bedeutet, gedeckt sind nur Darlehensverträge, mit denen der Erwerb einer gebrauchten Immobilie zu Eigenwohnzwecken finanziert wurde. Die entsprechende Klausel lautet oft:
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
[...]
d)
aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten,
cc) der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter d) genannten Vorhaben haben Sie keinen Rechtsschutz.