In der deutschen Rechtsliteratur stoßen die Beschlüsse des BGH vom 31.03.2020 auf deutliche Kritik. So hat Maier in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift BKR (Fundstelle: 2020, 225) u.a. ausgeführt:
"Nachdem der XI. BGH-Zivilsenat vor dem EuGH-Urteil voller Inbrunst der Überzeugung war, seine Billigung der Kaskadenverweisung sei unumstößlich und rechtfertige keinen vernünftigen Zweifel, hat er jetzt ersichtlich erhebliche Probleme, die abweichende Rechtsprechung des EuGH zu akzeptieren und umzusetzen."
Kritisiert wird von Maier ebenfalls, dass der XI. Senat des BGH den Prozessbeteiligten ersichtlich keine Gelegenheit gegeben hatte, zu dem fünf Tage zuvor ergangenen EuGH-Urteil Stellung zu nehmen.
Maier hofft auf eine verbraucherfreundlichere Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH, der u.a. für Finanzierungsleasingverträge zuständig ist. Hieraus könnten sich, so Maier, neue Impulse auch für die Behandlung der Kaskadenverweisung bei Immobiliardarlehen ergeben.