Im September 2016 hatten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine gemeinsame, mit Experten und Interessenvertretern besetzte Arbeitsgruppe eingesetzt . Die Arbeitsgruppe sollte sich mit der Transparenz der Vorfälligkeitsentschädigung, den Berechnungsmethoden und der Frage, ob Regelungsbedarf besteht, sowie den Möglichkeiten und Grenzen einer entsprechenden Regelung befassen. Ziel war es, zu untersuchen, ob im Bereich der Vorfälligkeitsentschädigung gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und ggf. Empfehlungen auszusprechen. Der Fokus lag auf der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und deren Transparenz im Fall von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.
Nunmehr wurde der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe veröffentlicht.